Jahreshauptversammlung VfL Osnabrück

DRAUSSEN! – Ausgabe 2
9. November 2009
Rückblick Jahreshauptversammlung
1. Dezember 2009

Am kommenden Montag findet die Jahreshauptversammlung des VfL Osnabrück statt. Hierzu haben auch wir einen Antrag gestellt, in dem es um folgenden Sachverhalt geht:

Laut aktuell bestehender Satzung des VfL Osnabrück ist eine Kandidatur zur Wahl des Präsidiums nur dann zulässig, wenn der Ehrenrat diese genehmigt. Der Ehrenrat kann Kandidaten verweigern, wenn diese seiner Auffassung nach den Interessen und Werten des Vereins widersprechen, und das ist natürlich gut. Darüber hinaus kann der Ehrenrat allerdings auch Kandidaten ohne jegliche Begründung verweigern.

In den letzten Jahren standen bei den Wahlen zum Präsidium stets immer nur eine Person auf ein Amt zur Wahl, sodass die Mitgliederversammlung nie zwischen zwei (oder mehr) Kandidaten hätte wählen können. Der Ehrenrat hatte gewissermaßen schon die Vorauswahl getroffen und die Jahreshauptversammlung war lediglich ein gemeinsames Absegnen der vorher so gut wie feststehenden Kandidaten.

Wir haben deshalb einen Antrag zur Jahreshauptversammlung gestellt, in welchem wir den Vorschlag machen, die Satzung durch den folgenden Satz (in §12 Absatz 1 g)) zu ergänzen:

„Kandidaten müssen berücksichtigt werden, wenn sie die Unterstützung ihrer Kandidatur von mindestens 100 Mitgliedern schriftlich und bis spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung vorweisen können.“

Dies würde bedeuten, dass es generell in Zukunft möglich wäre, auch ohne Zustimmung des Ehrenrats für ein Präsidiumsamt zu kandidieren. Damit nicht Jeder einfach so kandidieren kann, soll ein Kandidat die Ernsthaftigkeit seiner Kandidatur damit beweisen, dass er mindestens 100 Mitglieder (oder aber den Ehrenrat) überzeugen kann.

Unserer Meinung nach wird eine solche Regelung nicht nur dafür sorgen, dass die Mitglieder demnächst vielleicht tatsächlich einmal zwischen mehreren Kandidaten auswählen müssten, sondern auch, dass ein demokratischer Prozess innerhalb des Vereins gefördert würde.

Kandidaten müssten stärker an die Öffentlichkeit gehen und den Mitgliedern vermitteln, welchen Weg sie mit dem VfL einschlagen wollen, was sie im Verein bewegen wollen und welche Ziele sie für unseren Verein erreichen möchten.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir hierbei nicht die bisherigen Kandidaten kritisieren wollen. Wir wollen auch nicht den Ehrenrat für die Auswahl der bisherigen Kandidaten kritisieren. Es geht hier lediglich um das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen auch unabhängig vom Ehrenrat kandidieren zu dürfen.

Sollte der Antrag angenommen werden, so hätte er erst für die JHV 2010 eine Bedeutung, da die 14 tägige Frist (s.o.) bereits abgelaufen ist. Es sei auch noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass unser Antrag in keinem Zusammenhang mit aktuellen Kandidaturen oder Kandidaten steht.