Betretungsverbote in Meppen

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Datenqualität und Verhältnismäßigkeit – ein Einwurf Osnabrücker Fussballfans

Allgemein Pressemitteilung ProFans vor Ort – 31. August 2017

Auf den ersten Blick mögen das Pressezentrum des G20 Gipfels in Hamburg und die „Hänsch-Arena“ in Meppen nicht allzu viel miteinander zu tun haben. Es lohnt sich aber ein zweiter, genauerer Blick:

Der Entzug der Akkreditierung für Journalisten im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg war – Stand jetzt – in 4 Fällen rechtswidrig. Das musste das Bundesinnenministerium nun einräumen. In den Medien kann man nun die ohne Frage skurrilen Einträge, die den betroffenen Journalisten in verschiedenen Datenbanken zugeschrieben werden, nachlesen. Es steht außer Frage, dass die Speicherung und die daraus folgenden Konsequenzen Unrecht sind – die große Frage, die sich uns stellt, ist vielmehr: warum fällt das erst jetzt auf?

Fussballfans warnen seit knapp zwei Jahrzehnten vor den immer weiterführenden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden und ihrer Datensammelwut. In den vergangenen Jahren flogen zuhauf nachweislich illegale Datenbanken der Behörden auf. Immer neue Datenbanken werden angekündigt. Nebenbei werden die alten Sammlungen gut gefüllt. Wer als Fussballfan – und dazu raten wir jedem! – ein Auskunftsersuchen über die Speicherung von Daten zu seiner Person bei den Behörden stellt, erfährt so manche skurrile bis absurde Überraschung. Natürlich werden hier längst eingestellte Verfahren erfasst. Selbstverständlich wird hier jede Personalienfeststellung, oder auch nur Beobachtung von sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB) bis zum Sankt- Nimmerleins-Tag gespeichert.

Und wenn mal wieder ein Hochsicherheitsspiel ansteht, was nach Einschätzung der Behörden quasi jedes zweite Wochenende der Fall ist, dann schlägt die große Stunde der Schreibtischtäter: „Betretungsverbot“ heißt derzeit das Mittel der Wahl – quasi der Entzug der Akkreditierung als Fussballfan. Ein Stadionverbot ist dafür nicht notwendig, die sonstigen Einträge aus den Datenbanken der „Ermittler“ genügen völlig. Und weil es selbstverständlich nicht reicht „nur“ den Ort des Geschehens während des Zeitraums des Geschehens nicht betreten zu dürfen, wird der Geltungsbereich gleich über die halbe Stadt und über den Zeitraum von einer Woche ausgedehnt. So geschehen für das Spiel unseres VfL Osnabrück in Meppen.

Wenn Justizminister Heiko Maas im Zusammenhang mit den polizeilichen Eintragungen der G20 Journalisten sagt „Unnötig gespeicherte Daten schaffen nicht mehr, sondern weniger Sicherheit. Sie erschweren die Suche nach den wirklich relevanten Informationen.“ Dann fragen wir uns, ganz ehrlich, was soll man zu derartigen Eintragungen sagen?

„Unbekannte Täter haben vor einem Vorbereitungsspiel des SV Meppen in Schwagstorf massive Schmierereien an dem dortigen Vereinsheim, Banden und Verkehrszeichen inhaltlich gegen den SV Meppen und pro VfL Osnabrück angebracht. Die Ermittlungen zu diesen Sachbeschädigungen sind noch nicht abgeschlossen; Ihre Tatbeteiligung bisher nicht auszuschließen.“

(entnommen aus diversen Anhörungsschreiben im Vorfeld des Spiels gegen den SV Meppen gem § 28 VwVfG im Vorfeld der Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbotes nach § 17 Abs. 4 Nds.SOG, der Anordnung des sofortigen Vollzuges und der Androhung von Zwangsmitteln)

Hier werden offensichtlich Daten nach dem „Frank-Buschmann-Prinzip“ („Wo warst du, als dieses oder jenes passierte?!“) gesammelt und eben auch verwendet um weit in die Persönlichkeitsrechte hineinreichende Maßnahmen zu veranlassen. Der Zweifel wird hier zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen verklärt. Die Gewissheit, dass die Sammlung und Speicherung der Daten in dieser Form rechtswidrig ist, wird ignoriert und die Einsicht, dass mehr Daten nicht mehr Erkenntnis bedeuten, bleibt aus. Auch wenn für eine sogenannte präventiv-polizeiliche Gefahrenprognose o.g. Beobachtungen von SKB oder nicht nachgewiesene Taten herangezogen werden dürfen, derartige Quatscheinträge sollten nicht zu den „wirklich relevanten Informationen“ gehören, die Minister Maas anspricht.

Ebenso absurd wie die Begründung erscheint im übrigen der Zeitraum der geplanten Maßnahme: eine Woche lang dürfen die Betroffenen große Teile der Stadt Meppen nicht betreten.

„Freitag, 15.09.2017 ab 00:00 Uhr bis Donnerstag, den 21.09.17 24:00 Uhr.“ Das Spiel findet am 20.09.17 um 18:30 Uhr statt. Wenn jetzt noch der SV Meppen um eine frühzeitige Anreise bittet, ist der Witz perfekt. Auch mit sehr viel Phantasie ist nur schwer auszudenken, welche Bedrohungslage der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hier vorschwebt.

Natürlich kann und sollte man derartige Maßnahmen der Behörden rechtlich prüfen lassen. Im Gegensatz zu den Behörden, denen kein Mittel und Aufwand zu abwegig erscheinen, sind unsere Ressourcen allerdings begrenzt. Deswegen ist die gesellschaftliche Diskussion, wie sie nun gerade in Gang gekommen zu sein scheint, mehr als überfällig.

1984 is now!
ProFans Osnabrück, im August 2017